Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht

Für jede Firma ist die Betriebshaftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Sie sichert die Haftung (nach § 823 BGB) ab, die durch Schäden gegenüber Dritten entstehen können. Diese wird auch Firmenhaftpflichtversicherung genannt. Sie ist eine der wichtigsten Absicherungen für Firmen. Es können immer Personenschäden, Sachschäden oder daraus folgend auch Vermögensschäden (sog. „unechte Vermögensschäden oder Vermögensfolgeschäden) entstehen. Auch ist die Betriebshaftpflichtversicherung dafür da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Man spricht daher auch von „passivem Rechtsschutz“.

Der Abschluss ist zwar nur für wenige Branchen Pflicht, wie z. B. für Bewachungsunternehmen, trotzdem sollte jedes Unternehmen dieses große Risiko versichern. Bei dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Firmeninhaber gut beraten, genau auf die Details zu achten. Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Tarifen. Auch muss darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz zum Betrieb passt.

Die wichtigsten Bausteine in der Betriebshaftpflichtversicherung

Die folgenden Bausteine (Absicherung der Gefahren) gehören zu den absoluten „Basics“.

Personenschäden

Von Personenschaden spricht man, wenn Menschen einen Schaden aufgrund von Verletzungen oder Gesundheitsbeschädigungen davontragen. Der Schutz betrifft hierbei unabhängige Dritte, also Personen außerhalb des Unter­nehmens, aber auch die eigenen Mitarbeiter. Auch Kosten die zur Wiederherstellung der Gesundheit notwendig sind, wie z. B. Arztkosten werden übernommen. Ebenfalls erstattet die Haftpflichtversicherung Kosten für Wiedergutmachung, z. B. in Form von Schmerzensgeld.

Sachschäden

Wenn keine Person, sondern eine Sache, ein Gegenstand oder ein dingliches Recht (z. B. Pachtrecht oder Wegerecht) verletzt, beschädigt oder zerstört werden, spricht man von einem Sachschaden. Hintergrund ist die Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB.

(unechte) Vermögensschäden

Als Faustformel spricht man von einem „unechten“ Vermögensschaden, wenn dieser als Folge aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Beispiel: der Personenschaden, der später zum Verdienstausfall des Geschädigten führt.

Umweltschäden

Dies sind Schäden, die grundsätzlich als Annex (Anhang/Ergänzung) zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden können. Die Umwelt-Haftpflichtversicherung deckt jedoch keine Risiken und Schäden von Anlagen ab, die unter Ziff. 2.1 bis 2.6 des Umwelthaftpflicht-Modells fallen. Letztere können nur über eine eigenständige Umwelthaftpflicht-Versicherung abgesichert werden.

Zusatzbausteine

Ergänzend können folgende Bausteine versichert werden:

Mietsachschäden

Mietsachschäden entstehen an Gegenständen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind. Typische Beispiele sind Schäden an den Wänden, Türen oder Böden einer gemieteten Wohnung/Immobilie. Wenn sich nachweisen lässt, dass der Mieter für den Mietsachschaden verantwortlich ist, muss dieser dafür aufkommen.

erweiterte Produkthaftung

Für Hersteller und Händler, deren Erzeugnisse nicht die Endprodukte sind, sondern gewerblich/industriell weiterverarbeitet werden ergeben sich spezielle Haftungsrisiken, die in der „normalen“ Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert sind.
Die Herstellung eines von vornherein mangelhaften Produkts (aufgrund eines Mangels in den zugelieferten Teilen) stellt keinen Sachschaden sondern einen echten Vermögensschaden dar, der in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt ist. Nur die erweiterte Produkthaftung deckt solche Schäden ab.

Beispiel:
Ein Fleischerbetrieb verarbeitet Gewürze eines Lieferanten in seiner Salamiproduktion. Die Gewürze enthalten versehentlich Zucker statt Salz und die Salami ist ungenießbar. Die gesamte Produktion muss vernichtet werden.

Flugdrohnen

Wer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auf eigene Luftbilder angewiesen ist und Drohnen einsetzt, kann Schäden, die durch die Drohnen verursacht werden, als Zusatzbaustein über einen in der Regel preisgünstigen Zusatzbeitrag in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichern.

Optionale Bausteine

Häufig können optionale Bausteine in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert werden, bei denen normalerweise separate Verträge notwendig sind. Solche pauschalen Ergänzungen sind gerade für kleine Betriebe sinnvoll, da so der Versicherungsschutz unkompliziert erweitert werden kann.

Privathaftpflicht


Wer einem Anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten. Unbegrenzt und ein Leben lang. Die Haft­pflicht­versicherung schützt Sie und alle mitversicherten Personen. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Tierhalterhaftpflicht (privat)

Dieser Zusatzbaustein schützt den Unternehmer als Privatperson in seiner Eigenschaft als Tierhalter vor Haftpflichtansprüchen. Hunde und/oder Pferde sind meist versicherbar.

Achtung: Hohe und/oder häufige Schadenfälle in der privaten Tierhalter-Haftpflichtversicherung können dazu führen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung vom Versicherer gekündigt wird.

Cyberbaustein

Unter Cyberschutz versteht man Schäden in ursächlichem Zusammenhang mit digitalen Medien und Social Networking. Beispiele sind virenbefallene Dateien, Phishing, u. v. m.. Als Zusatzbaustein in der Betriebshaftpflichtversicherung besteht im Vergleich zur eigenständigen Cyberschutzversicherung in der Regel nur ein reduzierter Schutz: Es sind zwar Fremdschäden, aber keine Eigenschäden abdeckt.

Beispiel:
Der Schaden, den ein Mitarbeiter versehentlich durch einen Download einer virenbehafteten Datei anrichtet, ist im Netzwerk des Unternehmens nicht versichert. Die Wiederherstellung von beispielsweise Dateien muss vom Unternehmen selbst finanziert werden. Ein Schaden der durch eine virusverseuchte Mail, die an einen Kunden gesendet wurde, angerichtet wird, ist bei dem Kunden (dem Dritten) jedoch versichert.

Die Betriebshaftpflichtversicherung im Überblick

Wer benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Prinzipiell ist die Betriebshaftpflichtversicherung nur für wenige Unternehmen verpflichtend. Allerdings sollte jede Firma – egal wie groß – aufgrund der unbegrenzten Haftung die Betriebshaftpflicht versichern. Die Schadenersatzforderung können leicht in die Millionen gehen und damit die Existenz jedes Unternehmens gefährden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist geeignet für

  • Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft
  • Existenzgründer oder jahrzehntealtes Familienunternehmen
  • Selbständige
  • Freiberufler
  • Vereine

Jedes Unternehmen benötigt eine ordentliche Haftpflichtversicherung, um vor Schadenansprüchen Dritter abgesichert zu sein. Sie ist ein wichtiger Baustein im Risikomanagement. Der Unternehmer haftet dabei nicht nur für eigene Schäden, sondern auch für die Schäden von Mitarbeitern.


Was leistet eine Betriebshaftpflicht?

Die Haftpflichtversicherung eines Betriebs hat verschiedene Leistungsinhalte:

  • Prüfung der Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Zahlung von Schadenersatz

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht nur dazu da, um Schäden zu bezahlen. Die Leistung des Versicherers beinhaltet zunächst die Prüfung des angegebenen Schadens (Schadenbegutachtung) und gegebenenfalls auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Schließlich ist nicht jeder Anspruch eines Anspruchstellers berechtigt. Es ist möglich, dass der Schaden nicht vom Unternehmen selbst verursacht wurde, sondern von anderen Unbeteiligten oder vom Anspruchsteller selbst. Ebenfalls kann es zu einer Mitschuld und damit zu einer Verringerung des Schadenersatzanspruches kommen. Man spricht deswegen auch von einem „passiven Rechtsschutz„, da die Versicherung rechtliche Mittel nutzen kann, um die unberechtigten Ansprüche abzuwehren.


Was ist in der Betriebshaftpflicht versichert?

  • Personenschäden umfassen alle Schäden die an Menschen, wie zum Beispiel Gesundheitsschäden und deren Behandlungskosten. Auch Schmerzensgeld gehört hier in diese Kategorie.
  • Ein Sachschaden entsteht, wenn Dinge beschädigt werden und ersetzt werden müssen.
  • Bei einem Vermögens(folge)schaden entsteht ein finanzieller Schaden aufgrund eines Sach- oder Personenschadens. Kann die Person beispielsweise durch einen Personenschaden nicht mehr Arbeiten, entsteht ein Arbeitsausfall, der entschädigt werden muss. Man spricht auch von einem „unechten“ Vermögensschaden.
  • Umweltschäden (Basis)


Wer ist in der Firmenhaftpflichtversicherung eingeschlossen?

Die Firmenhaftpflicht schließt sämtliche Mitarbeiter des Betriebs ein:

  • Mitarbeiter (Vollzeit / Teilzeit)
  • Aushilfen
  • 450-EUR-Kräfte
  • Praktikanten
  • Reinigungskräfte
  • Subunternehmer

Generell sind der Inhaber und alle Mitarbeiter mit der Betriebshaftpflicht geschützt. Wichtig ist hierbei, dass die Mitarbeiter zur Erfüllung ihrer Tätigkeit oder Nebentätigkeit dienen. Hierzu gehört zum Beispiel auch die Reinigungskraft, die das Büro reinigt. Auch Subunternehmer fallen unter diese Regelung. Allerdings kann der Versicherer diese nach Regulierung in Regress nehmen. Daher sollten Subunternehmer ebenfalls über einen ausreichenden Schutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.


Welche Bausteine / Leistungen können optional versichert werden?

Jede Firma muss unterschiedliche Risiken absichern. Daher gibt es neben den üblichen Leistungsinhalten Erweiterungen. Diese sind bereits in den Leistungen enthalten oder können zusätzlich versichert werden. Jedoch werden diese Leistungen nicht in allen Versicherungstarifen angeboten. Daher muss vor Versicherungsabschluss genau geprüft werden, welche Erweiterungen die eigene Firmenhaftpflichtversicherung benötigt. Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei.

  • erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
  • Umwelthaftpflichtversicherung / Umweltschadenversicherung
  • Versicherung von Flugdrohnen
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Diskriminierungshaftpflicht (bei Verstoß gegen das AGG)
  • Auslandsdeckung
  • Cyber Versicherung Baustein (Empfehlung: besser einzeln absichern!)

Ebenso sind die privaten Bausteine zu berücksichtigen:

  • Private Haftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung

TIPP:
Wir empfehlen generell die Trennung von beruflichen und privaten Versicherungen. Auch wenn Sie bei vielen Vergleichsportalen Kombinationen finden, ergeben sich aus der Vermischung einige Nachteile:

  1. private Schäden (z. B. von Kindern) können auch bei Kleinstschäden Ihren beruflichen Haftpflichtschutz gefährden
  2. klare steuerliche Trennung
  3. oft nur Basisabsicherung bei Ergänzung vorhanden
  4. Einsicht privater Angelegenheiten getrennt von Firmenunterlagen


Welche verwandten Themen gibt es bei der Betriebshaftpflicht?

Wir empfehlen neben der Betriebshaftpflicht im Internet-Zeitalter eine Cyber-Versicherung. Da diese neben den Haftungsrisiken auch Sachrisiken und Vertrauensschäden (Internet- und Wirtschaftskriminalität) abdeckt, sollte diese unbedingt separat abgeschlossen werden. So bleiben Sie flexibel und können eine Versicherung bei einem darauf spezialisierten Anbieter abschließen. Meist ist der optimale Anbieter einer Betriebshaftpflicht nicht der optimale Partner für Cyber-Versicherungsschutz.

Besonderheit Vermögensschadenhaftpflicht: Ergänzung „Bürohaftpflicht“

Vermögensschäden stellen besonders für Freiberufler, wie z. B. Steuerberatern, Unternehmensberatern, Dolmetschern oder anderen ähnlichen beratenden Berufen, das höhere Risiko dar. Meist kann bei einem Anbieter der Vermögensschadenhaftpflicht auch eine „Bürohaftpflicht“ mit eingeschlossen werden. Die Bürohaftpflicht bezeichnet hierbei die Betriebshaftpflichtversicherung für Bürobetriebe.

Welche Schäden sind versichert?

Hier erhalten Sie einen Überblick über die gängigen Schäden, die mit der Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind.

Personenschaden

Dritte Person wird verletzt

Beispiel: Ein Fassadenreiniger verliert in einem unachtsamen Moment den Eimer und dieser stürzt auf eine fremde Person auf dem Gehsteig. Dieser wird schwer verletzt und muss operiert werden. Die Betriebshaft­pflichtversicherung des Fassadenreinigungsunternehmens übernimmt die Kosten für Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Schadenhöhe: ca. 12.000€.

Sachschaden

Eigentum von Kunden wird zerstört

Beispiel: Ein Monteur eines SHK-Betriebs zerstört beim Hereintragen von Material das Aquarium eines Kunden. Durch das austretende Wasser wird der Parkettfussboden des Kunden beschädigt. Dieser muss ausgetauscht werden.  Das Aquarium samt Inhalt, sowie der Wasserschaden bedeuten eine Schadenhöhe von 13.400€. Dieser wird durch die Betriebshaftpflichtversicherung des SHK-Betriebs reguliert.

Vermögensfolgeschaden

Personen- oder Sachschaden führt zu finanziellen Folgeschäden

Beispiel: Der Mitarbeiter einer Reinigungsfirma zerstört durch Unachtsamkeit die Vorbereitung eines Messestandes eines Hotels. Das Hotel kann in Folge dessen nicht an der Messe teilnehmen, da so schnell kein Ersatz möglich ist. Die Reinigungsfirma muss für die finanziellen Folgen dieses Sachschadens haften. Schadenhöhe: ca. 46.000€. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Reinigungsfirma übernimmt die Kosten.

Umweltschaden

Die Umwelt wird geschädigt

Beispiel: Bei Aufräumarbeiten in einem Außenlager stößt ein Mitarbeiter eines Verpackungsherstellers einen Eimer mit lösungsmittelhaltiger Farbe um. Dieses Lösungsmittel fließt ins Grundwasser. Lebewesen und Vegetation nehmen erheblichen Schaden. Der Unternehmer muss für die Rekultivierung Kosten übernehmen. Die Betriebshaft­pflichtversicherung übernimmt die Schäden in Höhe von 155.000€.


Welche Schäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert?

  • „echte“ Vermögensschäden
    bei denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Hierfür wird eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigt.
  • Schäden am eigenen Geschäftsinhalt
    sind nicht versichert. Hierbei geht es um jegliche Geschäftsausstattung wie Mobiliar, Elektronik, Werkzeug oder auch Waren und Vorräte. Diese müssen extra abgesichert werden in einer Inhaltsversicherung
  • private Haftpflicht
    ist nur mitversichert wenn explizit ein Baustein in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten ist. Wie beschrieben empfehlen wir generell die Trennung von privaten und beruflichen Risiken. 


Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?

Der Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflichtversicherung gilt generell für alle Tätigkeiten:

  • auf dem eigenen Betriebsgrundstück
  • in der Betriebsstätte
  • im öffentlichen Bereich (z. B. auf dem Weg zum Kunden)
  • auf fremden Grundstücken (z. B. bei einem Kunden oder auf der Baustelle)

Auch ist es ggf. wichtig Mitarbeiter auf fremden Grundstücken zu benennen, da das Risiko hier größer ist, als ein Schaden in der eigenen Betriebsstätte. Ein Friseur, der ausschließlich in einem Salon arbeitet, hat ein geringeres Risiko als ein Friseur, der mobil ist und die Dienstleistung bei seinem Kunden erbringt. Er kann hier schlichtweg mehr „kaputtmachen“.

Auslandsrisiken beachten:

  • innerhalb von Deutschland (Inland)
  • innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (z. B. Asien, USA/Kanada)

Generell ist hierbei der Geltungsbereich zu prüfen: Gilt der Betriebshaftpflichttarif auch bei Schäden im außereuropäischen Ausland? Wie sieht es mit dem Export oder Import von Waren aus? Gegebenenfalls wird hier eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung benötigt. Außerdem sind Einschränkungen für manche Länder zu berücksichtigen. Beispielsweise werden häufig USA und Kanada ausgeschlossen, da hier sehr hohe Schadenersatzforderungen üblich sind.


Was ist wichtig bei einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Achten Sie auf die korrekte Tätigkeitsbeschreibung
Bei der Tätigkeitsbeschreibung ist die korrekte Angabe aller Tätigkeiten Ihres Unternehmens wichtig. Eine falsche oder fehlende Angabe kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Suchen Sie im Vergleich immer mit der Haupttätigkeit und geben Sie bei Antragstellung unbedingt weitere Tätigkeiten korrekt an. Nur so kann geprüft werden, ob ggf. eine abweichende Risikoeinschätzung notwendig ist.

Wählen Sie ausreichend hohe Deckungssummen
Wir empfehlen eine Mindest-Deckungssumme von 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden zu wählen, besser 5 Millionen Euro. Kleinere Deckungssummen werden zwar aus preislichen Gründen noch angeboten, die Schadenhöhe kann diese jedoch schnell übersteigen. Eine höhere Versicherungssumme kostet kaum mehr, bietet dafür aber ausreichenden Schutz.

Beachten Sie Sublimits
Beachten Sie in den Leistungen unbedingt die sogenannten Sublimits. Dies sind Einschränkungen im Versicherungsumfang für bestimmte Leistungen. So können beispielsweise Einschränkungen für bestimmte Leistungsmerkmale bestehen, die nur eine geringere Höhe leisten und nicht bis zur vollen Deckungssumme. Damit haben Sie in manchen Bereichen keinen ausreichenden Versicherungsschutz.

Berücksichtigen Sie Leistungen im Detail
Bitte beachtem Sie die Leistungen im Detail. Sie können von unseren Experten einen Deckungsvergleich erhalten, der meist ausführlicher ist, als ihn übliche Vergleichsportale bieten. Wir bieten Ihnen zudem eine persönliche und auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratung.

Betriebsartenspezifische Leistungsmerkmale
Nicht jedes Merkmal ist für Ihre Betriebsart wichtig. Bei manchen Tätigkeiten sind jedoch spezielle Leistungseinschlüsse unabdingbar. Kein Friseur braucht die Mitversicherung von Asbestschäden. Bei einem Bauhandwerker sollte dies aber zum Standard gehören, ebenso wie Nachbesserungsbegleitschäden und Mangelfolgekosten.

Laufzeit
Bitte achten Sie auf die Laufzeit in den Verträgen. Vielfach werden Rabatte bei mehrjährigen Verträgen angeboten. Gleichzeitig sind Sie dadurch weniger flexibel.


Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung? 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist bereits unter 100 EUR pro Jahr möglich, zumindest für kleinere Risiken. Nach oben hin sind jedoch kaum Grenzen gesetzt. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Generell gilt: Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag.

Wovon ist der Beitrag abhängig?

  • Betriebsart (Tätigkeitsbeschreibung)
  • erweiterte Tätigkeiten (z. B. Hausmeister macht noch Winterdienste)
  • Versicherungssummen (Deckungssumme)
  • Selbstbeteiligung
  • Unternehmensgröße:
    Hier bestimmen die Faktoren UmsatzMitarbeiteranzahl und Lohnsumme den Beitrag.
  • Leistungsumfang, ggf. Zusatzbausteine
  • Rabatte (Mitglied in einer Vereinigung, Meister)
  • Laufzeit

Beitrag wird laufend an Unternehmen angepasst

Die Berechnung der Beitragssumme beruht auf den Faktoren der Unternehmensgröße. Da diese sich laufend verändern kann, erfolgt eine jährliche Anpassung. Sie erhalten einmal im Jahr den sogenannten Jahresmeldebogen und können hier die aktuellen Zahlen an den Versicherer melden. Der Beitrag wird dann auf die neuen Summen angepasst. Ein Wachstum im Unternehmen ist also kein Problem und durch den Tarif mit abgedeckt.

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung (FAQ)

Wie ist die Zahlweise einer Betriebshaftpflicht?

(jährlich oder monatlich) Die Zahlweise wird, wie in der Sachversicherung üblich, jährlich kalkuliert. Daher empfehlen wir immer den Vergleich mit jährlicher Zahlungsweise vorzunehmen. Es sind aber auch abweichende Zahlweisen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei abweichender Zahlweise Zuschläge fällig sind. Auch bietet nicht jeder Versicherer unterjährige Zahlweise an. Von daher würden Sie mit einer Vorauswahl die Tarife einschränken. Wichtig ist auch, dass manche Versicherer eine Mindestzahlung beinhalten.

Beispiel: Der Versicherer benötigt mindestens 25 EUR pro Buchung, dann ist bei einem Beitrag von 90 EUR keine monatliche und vierteljährliche Zahlung möglich.
Üblich sind folgende Zahlungsweisen:

  • jährlich
  • halbjährlich (3-5% Zuschlag)
  • vierteljährlich (5-8% Zuschlag)
  • monatlich (5-15% Zuschlag)

Welche Laufzeit soll ich wählen?

Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr. Manchmal kann aber auch ein Dreijahresvertrag gewählt werden. Bei längerer Laufzeit sind manchmal Rabatte von 5-10% enthalten. Allerdings binden Sie sich an einen Anbieter, wodurch Sie weniger flexibel sind. Wir empfehlen daher in der Regel, die Laufzeit von 1 Jahr zu wählen.

Was ist eine abweichende Hauptfälligkeit?

Bei der Laufzeit können Sie auch eine abweichende Hauptfälligkeit wählen. Sie beginnen beispielsweise den Vertrag zum 15.10. eines Jahres. Die Hauptfälligkeit soll aber zum 01.01. sein. Dann beginnt der Vertrag zwar bereits zum 15.10., aber wird erst ab 01.01. für ein Jahr voll gezählt. Das Kündigungsdatum beträgt dann 31.12. des Folgejahres. Der Beginn wäre in diesem Fall der 15.10. und der Ablauf der 31.12. des Folgejahres.

Wo steht der Beginn und der Ablauf des Vertrags? 

Den Beginn und den Ablauf eines Vertrages können Sie aus dem Versicherungsschein entnehmen. Die Informationen sind meist auf der ersten Seite präsent.

Wann kann ich kündigen?

Sie können eine Betriebshaftpflicht immer zum Ende des Ablaufs kündigen. Hierbei ist eine Frist von 3 Monaten zu beachten.

Wie ist die Kündigungsfrist? 

Die Kündigungsfrist beträgt wie üblich 3 Monate zum Ablauf des Vertrages. Wenn der Vertrag zum 31.12. eines Jahres abläuft, müssen Sie die Kündigung bis zum 30.09. schriftlich an den Versicherer senden. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Dies ist der „Normalfall“.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um einen Sonderfall. Sie haben als Kunde zum Beispiel das Recht außerordentlich zu kündigen, sofern sich der Beitrag des Vertrags erhöht. 

Achtung:
Dies gilt nicht für bedingungsgemäße Beitragsanpassung aufgrund der Änderung der Betriebsgröße und der daraus folgenden Beitragserhöhung. Nur wenn sich der Tarifbeitrag und die daraus befindliche Kalkulation ändert, können Sie außerordentlich kündigen. Unser Team hilft Ihnen hier gern bei Fragen weiter.
Kunde als auch Versicherer haben nach einem Schadenfall das Recht, die Versicherung zu beenden. Bei einer Kündigung im Schadenfall muss der Versicherer natürlich den Schaden zahlen, sofern dieser versichert ist. Allerdings kann im Nachgang der Regulierung von beiden Seiten gekündigt werden.

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