Rechtsschutz für Firmen

Die Rechtsschutzversicherung für Firmen ist eine Weiterführung der Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen. Die Leistung wird unverändert übernommen, jedoch auf Ihre Firma ausgedehnt. Das bedeutet, dass Sie als Geschäftsführer mit der Familie und der Firma uneingeschränkten Rechtsschutz im Rahmen der versicherten Leistungen genießen. Sie, Ihre Familie und Ihre Firma haben Zugriff auf kostenfreie Rechtsberatung, finanzielle Unterstützung bei der Wahl eines Anwaltes und Entlastung bei allen Arten der Prozessnebenkosten. Zudem erhalten Sie die Möglichkeit, über die Einschlüsse bestimmter Leistungsbausteine Zusätzliches versichern zu lassen, beispielsweise die Kostenübernahme bei gerichtlich verordneten Kautionen.

Der Rechtsschutz für Firmen enthält in der Regel eine große Anzahl verschiedener Einschlüsse, um Sie, den Geschäftsführer, das von Ihnen geführte Unternehmen und die Familie finanziell optimal auf einen möglichen Rechtsstreit vorzubereiten. Ihr Unternehmen kann durch die Auswahl an Einschlüssen auswählen, welche juristischen Themengebiete abgedeckt werden sollen. Da die Rechtsschutzversicherung für Unternehmen nicht nur die Firma abdeckt, kann auch der Privat-Rechtsschutz enthalten sein. Geschäftsführer von Firmen sollten darauf achten, dass der Rechtsschutz einen hinreichenden finanziellen Geltungsbereich besitzt und die Rechtsschutzversicherung eine geringe Wartezeit aufweist.

Die wichtigsten Bausteine der Rechtsschutz für Firmen (und Freiberufler)

Die folgenden Leistungsbausteine können in der Firmenrechtsschutzversicherung relativ frei zusammengestellt werden.
Wichtig: Nicht alle Bausteine sind in den Kombinationen bei allen Versicherern möglich. Eine Basisabsicherung kann über einen Vergleich erfolgen. Eine detaillierte und individuelle Beratung mit einem Versicherungsexperten ist jedoch immer sinnvoll!

(Klicken Sie die Bausteine für mehr Informationen an.) 

Firmenrechtsschutz

Dieser Baustein ist meist die feste Basis einer Rechtschutzversicherung von Firmen. Der Basis-Baustein umfasst die üblichen Fälle vor Finanz- und Sozialgerichten. Ebenfalls beinhaltet der Basis-Baustein den normalen Straf-Rechtsschutz.

Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber

Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, gehört der Baustein Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber immer mit dazu. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können aufgrund hoher Streitwerte sehr teuer werden. Außerdem unterstützt Sie die Rechtsschutzversicherung mit diesem Baustein auch außergerichtlich bei Streitigkeiten mit (ehemaligen) Arbeitnehmern z. B. bei Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen oder Kündigungen. Auch Lohnstreitigkeiten können schnell vorkommen.

Verkehrsrechtsschutz

Der Baustein Verkehrsrechtsschutz schützt Sie und Ihre Mitarbeiter bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Werden Sie oder Ihre Mitarbeiter in einen Verkehrsunfall verwickelt (verschuldet oder unverschuldet) unterstützt Sie der Rechtsschutz für Firmen mit diesem Baustein dabei Ihr Recht durchzusetzen. Dies hilft beispielsweise bei der Klärung der Schuldfrage oder dabei, Schadenersatz gegenüber dem Unfallgegner durchzusetzen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Unfall mit Ihrem eigenen PKW, dem Firmenwagen oder beispielsweise mit einem Mietwagen passiert. Alle Mitarbeiter der Firma sind während der Arbeitszeit versichert.

Immobilienrechtsschutz (gewerblich)

Wie auch bei der privaten Immobilie können Sie betrieblich Probleme mit dem Vermieter oder den Nachbarn bekommen. Der Baustein unterstützt Sie dabei Ihre Rechte durchzusetzen. Sei es eine ungerechtfertigte Mieterhöhung bzw. Kündigung oder auch Streitigkeiten mit dem Nachbarn des Betriebsgrundstücks. Es kann sich hierbei um gemietete Objekte handeln oder auch um eigene Immobilien.

Wichtig: Dieser Baustein sichert nur die als Firma selbstgenutzten Immobilien ab. Sofern Sie Immobilien vermieten, benötigen Sie eine Vermieterrechtsschutz.


weitere Bausteine und besondere Rechtsschutzarten

erweiterter Strafrechtsschutz

Der erweiterte Strafrechtsschutz ist eine Ergänzung zum normalen Strafrechtsschutz (Basisabsicherung), der im Baustein Firmenrechtsschutz bereits enthalten ist. Anders als die Basisabsicherung sind Sie mit dem erweiterten Strafrechtsschutz auch gegen den Vorwurf vorsätzlich begangener Vergehen abgesichert. Dies ist bei Vorwürfen zu Betrug und Diebstahl immer der Fall, da diese Vorgänge immer Vorsatz beinhalten. Nur mit der Basisabsicherung haben Sie keinen Schutz. Gerade für Geschäftsführer ist der erweiterte Strafrechtsschutz dringend zu empfehlen! Fragen Sie diesen gerne bei unseren Experten an.

Firmenvertragsrechtsschutz

Der Firmenvertragsrechtsschutz wird häufig aufgrund der Namensähnlichkeit zum Basisbaustein verwechselt. Hierbei geht es um Streitigkeiten, die sich aus Verträgen Ihres Unternehmens ergeben. Dies sind Werkverträge (Lieferung und Leistung) oder Dienstleistungsverträge mit Kunden oder Lieferanten. Es geht hierbei um Forderungen aus diesen Verträgen. Meist ist das Honorar oder die Rechnung strittig und muss vor Gericht durchgesetzt werden. Allerdings bieten nicht alle Gesellschaften Firmenvertragsrechtsschutz für alle Branchen an. Es gibt hier große Unterschiede.

Tipp: Meist lässt sich das Thema besser über eine Forderungsausfallversicherung lösen. Hier haben Sie zudem mehr Prüfmöglichkeiten und Inkasso inkludiert. Manche Tarife leisten hier sogar vorläufig bei strittigen Forderungen, was z. B. in der Bauwirtschaft sehr wichtig ist, um Ihren Betrieb liquide zu halten.

Vertragsrechtsschutz für Versicherungsverträge & Hilfsgeschäfte

Dieser Baustein ist eine „abgespeckte“ Form des Firmenvertragsrechtsschutzes. Er deckt nicht die eigentlichen Verträge ab, sondern eben nur sogenannte Hilfsgeschäfte. Hierbei geht es zum Beispiel um die Bestellung von Büromöbeln oder den Kauf einer Telefonanlage. Diese Verträge haben nichts mit Ihrer Haupttätigkeit zu tun, sind für Ihren alltäglichen Betrieb aber notwendig. Ebenso kann es um Streitigkeiten bei einem Versicherungsvertrag gehen.

Forderungsmanagement (Inkasso)

Bei einigen Versicherern kann der Baustein Forderungsmanagement mit aufgenommen werden. Hier unterstützt Sie der Versicherer beim Mahnwesen und Eintreiben der (unstrittigen) Forderungen.

Tipp: Ob die Forderung Erfolg hat oder nicht lässt sich nicht abschätzen. Auch ist der Rechnungsbetrag bei einer Insolvenz des Auftraggebers meist verloren. Dies lässt sich nur mit einer Forderungsausfallversicherung vollumfassend lösen. Das ist häufig sogar günstiger als die Kombination aus Auskunftei, Vertragsrechtsschutz und Inkasso und deckt zudem auch die Insolvenz (inkl. Insolvenzanfechtung) des Auftraggebers ab.

Wettbewerbs-Rechtsschutz

Meist sind die Streitigkeiten beim Wettbewerbsrecht vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. So ist zum Beispiel eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nicht abgedeckt. Es gibt aber teilweise Ausschnittsdeckungen bei wenigen Versicherern, die dieses Risiko bis zu einer bestimmten Summe mitversichern.

Patent-und-Marken-Rechtsschutz

Die Wahrung von Interessen zu Patent- und Markenrechten ist nicht Bestandteil einer normalen Rechtsschutzversicherung. Patent- und Markenrechtsverletzungen bzw. Schadenersatz zu erhalten ist in diesem Bereich langwierig und somit ein teures Verfahren. Außerdem benötigt es hier Spezialanwälte, die die jeweilige Branche verstehen.

privater Rechtsschutz (für Inhaber / Geschäftsführer)

Der private Rechtsschutz für den Inhaber oder Geschäftsinhaber und damit auch für dessen Familie kann als Baustein in der Rechtsschutz für Firmen Sinn machen – muss er aber nicht! Dies ist ist besonders für Selbständige und Freiberufler meist günstiger. Da man sowieso nur alleine oder mit wenigen Angestellten tätig ist, kann es sinnvoll sein, diesen Baustein mit abzuschließen und somit privat vorzusorgen. Bei größeren Firmen gilt es allerdings genau zu prüfen, ob man die betrieblichen Versicherungen mit den privaten Versicherungsverträgen verbunden haben möchte. So bedeutet ein Schadenfall im Privatumfeld, z. B. durch die Kinder, auch immer die Belastung der Firmenverträge. Wir empfehlen daher – falls möglich – die Verträge getrennt zu betrachten.

Rechtsschutz für Firmen im Überblick

Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung für meine Firma?

Schnell kann aus einer harmlosen Sache ein langwieriger Rechtsstreit entstehen. Im gewerblichen Bereich kann es hierbei um hohe Streitsummen und damit auch um hohe Prozesskosten gehen. Selbst bei kleineren Streitsummen geht es beim Rechtsschutz für Firmen bereits um hohe Kosten, da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit und damit meist um einen anderen Rechtsrahmen handelt.

Gerade klein- und mittelständische Unternehmen riskieren mit einem Rechtsstreit manchmal sogar durch ein Gerichtsverfahren in die Insolvenz zu geraten, da die Verfahren langwierig und teuer sind. Eine Rechtsschutzversicherung für Firmen sollte daher immer als Standard vorhanden sein. Gute Rechtsschutzversicherungen sind hierbei schon für eine geringe Prämie möglich. Außerdem lassen sich auch die privaten Risiken mit abdecken.


Schadenbeispiele: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe

BeispielfallRechtsschutz-Leistungsbaustein
Nach einer Sachbeschädigung eines Lieferanten an Ihrer Arbeitsmaschinen müssen die Reparaturkosten, die Wiederherstellungskosten und die Kosten der Betriebsunterbrechung gegen den Lieferanten (Verursacher) durchgesetzt werden.Schadenersatz-Rechtsschutz (Basismodul Firmenrechtsschutz)
Ihnen wird vorgeworfen Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt zu haben. Sie sind vor dem Sozialgericht. Versicherungsschutz erhalten Sie bereits vorher (außergerichtlich) für das Widerspruchsverfahren.Sozial-Rechtsschutz
Aufgrund eines Fehlers des Ordnungsamtes wird Ihnen die Gewerbeerlaubnis entzogen. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.Verwaltungs-Rechtsschutz (in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten)
Das Finanzamt verlangt von Ihnen hohe Steuervorauszahlungen. Sie halten diese Beträge für zu hoch. Versicherungsschutz erhalten Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung für Firmen bereits für das Einspruchs- und Widerspruchsverfahren.Steuer-Rechtsschutz
Ein (ehemaliger) Mitarbeiter geht nach einer Kündigung gerichtlich gegen Sie vor und verlangt Kündigungsschutz vom Arbeitsgericht. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bereits im Zusammenhang außergerichtlich und versucht mit dem ehemaligen Mitarbeiter eine Einigung zu erzielen. Notfalls verteidigt die Rechtsschutz Sie vor dem Arbeitsgericht.Arbeits-Rechtsschutz
Ihnen wird vorgeworfen die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) im Betrieb missachtet zu haben. Es drohen erhebliche Strafen der Datenschutzbehörde. Zur Abwehr erhalten Sie Rat von einem Fachanwalt und werden gerichtlich vertreten.Daten-Rechtsschutz
Sie werden mit Ihrem Dienstwagen in einen größeren Verkehrsunfall verwickelt. Die Situation ist unklar. Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend machen. Es geht um Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall.Schadenersatz-Rechtsschutz
Ein Mitarbeiter Ihrer Firma hat bei einem Verkehrsunfall einen Fußgänger schwer verletzt. Es folgt eine Anklage gegen Ihren Mitarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung.Straf-Rechtsschutz
Fahrverbot droht! Sie sind laut Verwaltungsbehörde zu schnell gefahren. Mit Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht können Sie sich gegen das Fahrverbot wehren und eine Einigung vor Gericht erzielen. Sie behalten den für Ihren Betrieb wichtigen Führerschein.Verwaltungs-Rechtsschutz (in Verkehrsangelegenheiten)
Es hat geblitzt. Sie werden der Geschwindigkeits­übertretung beschuldigt. Es droht Eintragung in die Punktedatei in Flensburg. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren und schaffen zusammen mit einem Fachanwalt, die Messfehler aufzuspüren. Das Verfahren wird eingestellt.Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie haben Streit mit dem Nachbarn des Grundstücks, was an Ihre Warenlager reicht. Es droht die Einschränkung der Belieferung Ihres Lagers.Wohnungs- und Grundstücks-Rechsschutz
Sie hatten eine Betriebsprüfung. Der Prüfer ist mit Ihrer Buchführung nicht einverstanden und errechnet einen höheren Gewinn. Im Anschluss erstattet das Finanzamt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie persönlich als Geschäftsführer eingeleitet. Sie können sich mit einem Fachanwalt erfolgreich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung wehren.Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Ihre Firma ist insolvent. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermittelt die Staatsanwaltschaft zum Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Eine persönliche D&O-Versicherung ist ebenfalls vorhanden. Ein Fachanwalt prüft in dem Zusammenhang der Pflichtverletzung Ihr Verhalten und kann Sie vom Vorwurf des Vorsatzes befreien. Das Verfahren wird eingestellt. Die D&O Versicherung übernimmt die Haftung.Erweiterter Strafrechtsschutz (im Zusammenspiel mit D&O Versicherung)


Was kostet eine Rechtsschutz für Firmen?

Die Prämie für eine Rechtsschutzversicherung ist von einigen Faktoren abhängig:

  • Versicherungsumfang (gewählte Bausteine)
  • Versicherungssumme
  • Selbstbeteiligung
  • Betriebsart
  • Zahlweise und Laufzeit


Wo ist der Unterschied zur passiven Rechtsschutzfunktion einer Haftpflicht?

Bei einer Gewerbehaftpflichtversicherung wie zum Beispiel einer BetriebshaftpflichtBerufshaftpflicht oder einer Vermögensschadenhaftpflicht spricht man vom passiven Rechtsschutz. Das heißt, dass der Versicherer unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Achtung: Der passive Rechtsschutz aus der Haftpflichtversicherung kann die Rechtsschutzversicherung nicht ersetzen!

Die passive Rechtsschutz wehrt ausschließlich unberechtigte Ansprüche im versicherten Bereich ab, sprich bei Haftpflichtansprüchen.

Bei der Rechtsschutz für Firmen übernimmt der Versicherer auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die vom Unternehmen selbst ausgehen. So kann der Unternehmer auch Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten aktiv erstreiten und bekommt dabei „Rückendeckung“ der Rechtsschutzversicherung. Außerdem können weitere Bereiche abgedeckt werden.


Wo besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht (falls Baustein vereinbart):

  • für Sie bei Ausübung Ihrer selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit oder als Geschäftsführer Ihres Unternehmens,
  • für alle Ihre Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit,
  • für alle von der Firma selbst genutzten gewerblichen Immobilien,
  • für alle auf Ihre Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge (inkl. Anhänger),
  • für Sie bzw. Ihre Firma als Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen,
  • für alle von Ihnen oder Ihrer Firma im Straßenverkehr während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit (Obhutsfahrzeuge)
  • für Sie und Mitarbeiter weltweit (teilweise Ausnahmen oder Sublimits, z. B. USA/Kanada)


Wie finde ich den optimalen Rechtsschutz-Tarif für meine Firma?

Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den Basis-Versicherungen für jeden Betrieb. Oft kann man die Basisthemen über einen Vergleichsrechner abdecken. Wie Sie allerdings anhand der Module gesehen haben, gibt es verschiedene Bausteine in der Rechtsschutz für Firmen. Wenn das Thema optimal abgedeckt werden soll, kommt man um eine individuelle Beratung und Anfrage nicht herum.

Wir empfehlen daher eine individuelle Risikoanalyse, um den für Sie optimalen Rechtsschutz zu ermitteln. Gerade in Zusammenhang mit erweitertem Strafrechtsschutz, D&O Versicherung, persönlicher D&O Versicherung und Vermögensschadenhaftpflicht gilt es zu prüfen, welche Bausteine durch die Rechtsschutzversicherung ergänzt werden müssen. Dies ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Unsere Experten stehen Ihnen beim Thema Rechtsschutzversicherung für Ihre Firma gerne zur Seite und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Copyright 2022
Papke Consulting GmbH 
Alle Rechte vorbehalten

Erstinformation nach §15 VersVermV

Kontakt

📞 0251 297 905 10
📪  info@papke-consulting.de
Scharnhorststraße 48
48151 Münster

Erfahrungen & Bewertungen zu Papke Consulting GmbH & Co. KG