Krankenversicherung

Die Gesundheit ist das höchste Hab und Gut, das wir besitzen. Nur wer gesund ist, ist auch voll arbeitsfähig und voll leistungsfähig.

Die Bedeutung von wichtigen Führungskräften und die Bedeutung speziell des Inhabers als Schlüsselpersonen in einem Unternehmen haben wir bereits unter dem Thema Betriebliche Vorsorge ausführlich dargestellt.

Jedes Unternehmen sollte ein Interesse daran haben, dass wichtige Führungskräfte im Falle einer Erkrankung möglichst schnell wieder genesen. Der finanzielle Verlust des Unternehmens ist bei einem Ausfall einer Führungskraft oft deutlich höher als dessen Stundenlohn. Wichtige Entscheidungsprozesse und Geschäftsabschlüsse können möglicherweise erst wieder aufgenommen werden, wenn die Führungskraft wieder arbeitsfähig ist. Mangelnde Führungserfahrung der Stellvertretung führt möglicherweise darüber hinaus noch zu weiteren Umsatzeinbußen.

Je weniger Mitarbeiter das Unternehmen beschäftigt, desto höher ist in der Regel der Verlust durch den Ausfall einer Führungskraft. Kleinere Betriebe sind also bei Krankenständen in einem besonders starken Maße betroffen.

Die Grundsatzfrage: „Privat oder gesetzlich versichert“?

Viele Führungskräfte und Unternehmer lassen sich von pauschalen Vorurteilen – auch aus dem Internet – prägen und tun sich mit der Entscheidung zwischen der gesetzlichen Kasse und einer privaten Krankenversicherung deshalb etwas schwer. Pauschale Phrasen kursieren hartnäckig in den Köpfen der Bevölkerung. Hier einige Beispiele:

  • Einmal privat immer privat
  • die Private ist im Alter unbezahlbar
  • die Gesetzliche ist beitragsstabil, die Private nicht
  • in der Rente bin ich gesetzlich viel günstiger versichert
  • das lohnt sich nicht, wenn ich Kinder mitversichern muss
  • Gesetzlich mit Zusatzversicherung ist doch wie privat versichert
  • wer in die Private wechselt, kehrt der Solidargemeinschaft den Rücken

Fast alle oben genannten Argumente sind entweder im Versicherungsvertragsgesetz, dem Sozialgesetzbuch oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz klar geregelt und somit widerlegbar. Das letztgenannte Argument ist zwar ansatzweise richtig, aber in der Praxis einfach anders zu betrachten.

Der Privatpatient finanziert letztendlich die technische Ausstattung von Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern. Und der Privatpatient ermöglicht es dem Arzt, einen positiven Deckungsbeitrag zu erwirtschaften, um davon teure Untersuchungsgeräte zu finanzieren. Derartige Investitionen wären nicht möglich, wenn sich Ärzte ausschließlich über die fallbezogenen Behandlungspauschalen aus der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren müssten.

gesetzliche vs. private Krankenkasse

Die Funktionsweise der unterschiedlichen Kassensysteme ist sehr unterschiedlich.

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass alle Beiträge die eingenommen werden, auf die vorhandenen Kosten umgelegt werden. Reserven können nur in engen Grenzen gebildet werden, Überschüsse müssen nach festen Regeln kurzfristig abgebaut werden.

Die private Krankenversicherung funktioniert nach dem Äquivalenzprinzip oder auch Anwartschaftsdeckungsprinzip, ähnlich wie das Prinzip einer Lebensversicherung. Man kann sich dazu am besten ein Konto vorstellen, auf das der Versicherte einzahlen muss. Alle Einzahlungen, Kapitalerträge und Alterungsrückstellungen müssen dabei die Summe aller voraussichtlichen Behandlungskosten erreichen.

Wenn man sich das erste Mal privat versichert, schließt man sich einer Versichertengemeinschaft an und wird sofort an den bereits gebildeten Reserven dieser Versichertengemeinschaft beteiligt.


Beide Systeme – sowohl die Gesetzliche als auch die Private – müssen sich auf die Herausforderungen der Zukunft einstellen und diese lösen. In erster Linie bestehen diese in der demographischen Entwicklung, der immer steigenden Lebenserwartung und steigenden Behandlungskosten durch den medizinischen Fortschritt.

Die gesetzliche Krankenversicherung kann bei weniger Beitragszahlern und steigendem Anteil von Ruheständlern nur mit Leistungskürzungen und steigenden Beiträgen reagieren. In der privaten Krankenversicherung sind die Leistung garantiert. Also kann die private Krankenversicherung nur mit Beitragsanpassungen reagieren.

In Zukunft wird es wohl darauf hinauslaufen, dass wir eine Grundversorgung in der Krankenversicherung beibehalten und weitere Leistungen hinzu gekauft werden können. Das ist sicherlich sehr schlecht für diejenigen, die nicht über die notwendigen Mittel verfügen, sich diese Zusatzleistungen kaufen zu können. Es ist aber das im Kerngedanken bereits unter dem Namen „Bügerversicherung“ denkbare Kassensystem der Zukunft.

Fazit: In der Zukunft müssen wir uns in beiden Krankenversicherungssystemen auf steigende Beiträge einstellen. In der gesetzlichen Krankenversorgung werden wir zusätzlich noch Leistungskürzungen hinnehmen müssen. Als privat Versicherter leisten Sie einen erheblichen Beitrag dazu, dass es in Deutschland ein flächendeckendes Ärztenetz gibt, die medizinische Versorgung auf einem technischen Höchstniveau erfolgen kann und der medizinische Fortschritt angetrieben wird.


Angst vor zu hohen Beiträgen im Alter?

Tatsache ist, dass es noch nie so sicher war wie heute, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die in 2009 eingeführte Portabilität der Alterungsrückstellungen ermöglicht es einem Versicherungsnehmer heutzutage, die Krankenversicherung unter Mitnahme seiner bereits gebildeten Alterungsrückstellungen, zu einem anderen Versicherer zu wechseln.

Aber auch langjährig Versicherte haben die Möglichkeit, ihren Krankenversicherungsbeitrag durch eine Umstellung des Tarifes innerhalb der gleichen Gesellschaft deutlich zu reduzieren.

Zu hohe Krankenversicherungsbeiträge kann man dadurch vermeiden, dass man sein Tarifwechselrecht nach Paragraph §204 VVG und/oder §12 VAG in Anspruch nimmt. Über diesen Weg kann man unter Anrechnung der bereits gebildeten Alterungsrückstellungen innerhalb des gleichen Versicherers in andere Tarife wechseln. Mehrleistungen können ausgeschlossen werden, um eine erneute Gesundheitsprüfung zu vermeiden. Dadurch ergeben sich erhebliche Ersparnismöglichkeiten, die bis zu mehreren 1000 Euro pro Jahr ergeben können. Wer diese Option niemals überprüfen lassen hat, beschwert sich vermutlich zu Unrecht über einen hohen Krankenversicherungsbeitrag.